Master Elektrotechnik 2020
PDF Studiengangsverzeichnis Studienverlaufspläne Master Elektrotechnik
Version: 1 | Letzte Änderung: 31.10.2019 17:07 | Entwurf: 0 | Status: vom Modulverantwortlichen freigegeben | Verantwortlich: SGL_MaET
Anerkannte Lehrveranstaltungen | Individuell |
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Fachsemester | 3 |
Dauer | 1 Semester |
ECTS | 3 |
Zeugnistext (de) | Kolloquium |
Zeugnistext (en) | Thesis Defense |
Unterrichtssprache | deutsch oder englisch |
abschließende Modulprüfung | Nein |
Kompetenz | Ausprägung |
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Forschungs- und Entwicklungs-Ergebnisse darstellen | Vermittelte Kompetenzen |
Situations- und sachgerecht argumentieren | Vermittelte Kompetenzen |
Anerkannte Methoden für wissenschaftliches Arbeiten beherrschen | Vermittelte Kompetenzen |
Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Vertretbarkeit technischer Lösungen bewerten | Vermittelte Kompetenzen |
Komplexe wissenschaftliche Aufgaben selbständig bearbeiten | Vermittelte Kompetenzen |
Modelle komplexer Systeme bewerten | Vermittelte Kompetenzen |
Gesellschaftliche und ethische Grundwerte anwenden | Vermittelte Kompetenzen |
Sprachliche und interkulturelle Fähigkeiten anwenden | Vermittelte Kompetenzen |
In einer ca. 30 min Präsentation wird vor Fachpublikum die Problemstellung der Masterarbeit dargestellt, und der Lösungsweg sowie die F&E-Ergebnisse werden präsentiert. In einer Diskussion mit Fachpublikum werden die gewonnen Erkenntnisse und die Lösungswege sowie besonders relevante fachliche und außerfachliche Aspekte der Arbeit diskutiert.
Benotet | Ja | |
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Frequenz | undefined |
Die Verteidigung der Masterarbeit erfolgt an einem in Umfang sowie fachlicher Breite und Tiefe angemessenen, folienbasierten Fachvortrag. Die Qualität des Vortrags mit anschließender Diskussion soll aus der Perspektive des Fachpublikums anhand folgender Kriterien bewertet werden:
1) Nachvollziehbarkeit der Darstellung sowie Nachvollziehbarkeit der Einordnung, Begründung und Beurteilung
- der Problemstellung und deren Kontextualisierung
- der angewandten (ingenieur)wissenschaftlichen Methodik
- der erzielten Ergebnisse und gewonnenen Erkenntnisse
- ggfs. nicht erreichter fachlicher oder überfachlicher Ziele
2) Angemessenheit, Nachvollziehbarkeit, Begründung und Korrektheit der im Rahmen des wissenschaftlichen Diskurses
getätigten Aussagen.
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