Master Elektrotechnik 2020
PDF Studiengangsverzeichnis Studienverlaufspläne Master Elektrotechnik
Version: 1 | Letzte Änderung: 31.10.2019 16:58 | Entwurf: 0 | Status: vom Modulverantwortlichen freigegeben | Verantwortlich: SGL_MaET
Anerkannte Lehrveranstaltungen | Individuell |
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Fachsemester | 3 |
Dauer | 1 Semester |
ECTS | 27 |
Zeugnistext (de) | Masterarbeit |
Zeugnistext (en) | Master Thesis |
Unterrichtssprache | deutsch oder englisch |
abschließende Modulprüfung | Nein |
Kompetenz | Ausprägung |
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Komplexe wissenschaftliche Aufgaben selbständig bearbeiten | diese Kompetenz wird vermittelt |
Forschungs- und Entwicklungs-Ergebnisse darstellen | diese Kompetenz wird vermittelt |
Anerkannte Methoden für wissenschaftliches Arbeiten beherrschen | diese Kompetenz wird vermittelt |
MINT Fachwissen erweitern und vertiefen | diese Kompetenz wird vermittelt |
Studienrichtungsspezifisches Fachwissen erweitern und vertiefen | diese Kompetenz wird vermittelt |
Situations- und sachgerecht argumentieren | diese Kompetenz wird vermittelt |
Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Vertretbarkeit technischer Lösungen bewerten | diese Kompetenz wird vermittelt |
Fachliche Führungs- und Entscheidungsverantwortung übernehmen | diese Kompetenz wird vermittelt |
Komplexe Systeme analysieren | diese Kompetenz wird vermittelt |
Komplexe Systeme abstrahieren | diese Kompetenz wird vermittelt |
Modelle komplexer Systeme bewerten | diese Kompetenz wird vermittelt |
Komplexe technische Systeme entwickeln | diese Kompetenz wird vermittelt |
Komplexe technische Systeme prüfen | diese Kompetenz wird vermittelt |
Projekte organisieren | diese Kompetenz wird vermittelt |
Gesellschaftliche und ethische Grundwerte anwenden | diese Kompetenz wird vermittelt |
Sprachliche und interkulturelle Fähigkeiten anwenden | diese Kompetenz wird vermittelt |
Die Masterarbeit besteht aus folgenden obligatorischen Elementen:
1. Studierende suchen sich selbständig eine im Umfang der vorgesehenen Bearbeitungszeit angemessene ingenieurwissenschaftliche Problemstellung. Diese Problemstellung soll einen deutlich erkennbaren Neuheitsgrad aufweisen und daher eine Recherche wissenschaftlicher Literaturquellen und anderer Quellen erfordern, einen ausgeprägten fachlichen Bezug zur gewählten Studienrichtung besitzen und in einen größeren Problemkontext eingebettet sein. Zur Bearbeitung der Problemstellung sollen die im Studium zu erwerbenden Kenntnisse, Fertigkeiten und Handlungskompetenzen erforderlich sein (qualifizierte Tätigkeit eines Ingenieurs im Bereich Forschung bzw. Entwicklung). Die Masterarbeit kann entweder intern, d.h. in einem F&E-Labor der Fakultät bzw. der Hochschule oder extern, in einer anderen Forschungseinrichtung, in einem Unternehmen oder in einer öffentlichen Institution mit elektrotechnischen F&E-Bezug durchgeführt werden. Im Fall einer externen Masterarbeit erstellen Studierende in Rücksprache mit einer externen fachlichen Betreuungsperson (Auftraggeber der Masterarbeit) vor Beginn der Arbeit eine kurze Beschreibung der ingenieurwissenschaftlichen Problemstellung. Diese Problemstellung wird der Prüfer*in aus der Fakultät im Hinblick darauf begutachtet, ob die Problemstellung den wissenschaftlichen und fachlichen Ansprüchen einer Masterarbeit genügt. Ist die Begutachtung positiv, wird die Problemstellung als Masterarbeit zugelassen.
2. Studierende sollen die Problemstellung selbständig und im Wesentlichen eigenverantwortlich unter Anwendung anerkannter wissenschaftlicher Methoden bearbeiten. Im Fall einer externen Masterarbeit sollen Auftraggeber eine qualifizierte Bewertung zur Masterarbeit ausstellen, z.B. ein qualifiziertes Zeugnis, das die Analyse der Problemstellung, die (ingenieur)wissenschaftliche Methodik zur Bearbeitung sowie die erarbeiteten Ergebnisse und deren Qualität und die Selbständigkeit bei der wissenschaftlichen Bearbeitung bewertet.
3. Studierende erstellen einen schriftlichen Ergebnisbericht mit den folgenden Abgaben:
Zwei Exemplare der Arbeit in gebundener Form inkl. jeweils eines elektronischen Datenträgers, der die Arbeit im PDF-Format und im Format eines allgemein gängigen Textverarbeitungsprogramms enthält.
Dieser Ergebnisbericht soll in deutscher oder in englischer Sprache vorgelegt werden und mindestens Folgendes enthalten:
(i) Zusammenfassung (Abstract) der Arbeit von nicht mehr als 100 Worten in deutscher und englischer Sprache in schriftlicher und elektronischer Form und
(ii) Erweiterte Zusammenfassung (Technical Report) der Arbeit in englischer Sprache in einem Umfang von 4 bis 8 Seiten in einer allgemein anerkannten Reportform (z.B. IEEE mehrspaltig, analog zur Reportform im MaET2020_FS)
4. Der Ergebnisbericht soll darüber hinaus folgende Struktur aufweisen:
(i) Einordnung der Problemstellung in den Kontext,
(ii) Lastenheft bzw. detaillierte Beschreibung der Problemstellung einschließlich Begriffsklärung (Glossar),
(iii) Wissenschaftlich begründete Auswahl von Literaturquellen und Auswertung der durchgeführten Literaturrecherche,
(iv) Wissenschaftlich begründete Darstellung der verwendeten Arbeitsmethodik,
(v) Wissenschaftlich begründete Herleitung und Darstellung der erreichten Arbeitsergebnisse,
(vi) Wissenschaftlich begründete Bewertung und Einordnung der erreichten Arbeitsergebnisse.
Benotet | Ja | |
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Frequenz | undefined |
Die Qualität der Masterarbeit soll anhand des schriftlichen Berichts und ggfs. erfolgter schriftlicher oder mündlicher Zwischenberichte nach folgenden Kriterien bewertet werden:
1. (Ingenieur)Wissenschaftliches Arbeiten
a) Komplexität bzw. Schwierigkeitsgrad der Problemstellung
b) Systematischer und begründeter Einsatz (ingenieur)wissenschaftlicher Methoden und Werkzeuge
c) Systematische Nutzung fachlicher Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen zur Bearbeitung der Problemstellung und
zur Beurteilung erarbeiteter Ergebnisse bzw. Erkenntnisse
d) Erkennen überfachlicher und ethischer Fragestellungen im Kontext und systematische Bearbeitung der für die
Problemstellung relevanten Fragestellungen
e) Neuheitsgrad (Kreativität / Innovationsgrad) und Umsetzbarkeit der erarbeiteten Ergebnisse bzw. Erkenntnisse
f) Wissenschaftliche Literaturrecherche
g) Auswertung und begründete Verwendung der recherchierten Literatur
h) Selbstständigkeit und Eigeninitiative
2. Qualität des schriftlichen Berichts
a) Vollständigkeit (Abstract, Technical Report, Gliederung, erforderliche Verzeichnisse, Einordnung und Problembeschreibung,
Literaturauswahl und -auswertung, Erkenntnisdarstellung, Erkenntnisbewertung, Glossar, Literaturverzeichnis, technische
Darstellungen)
b) Gliederung bzw. Struktur (wissenschaftlich angemessener, systematischer, nachvollziehbarer Aufbau)
c) Sprache und Ausdruck (nachvollziehbare Begriffsverwendung und Argumentation, knappe, präzise und
adressatengerechte wissenschaftliche Sprache, sicherer Sprachgebrauch hinsichtlich Grammatik, Rechtschreibung
und Zeichensetzung)
d) Äußere Form und Layout des Berichts (Deckblatt, Eidesstattliche Versicherung, einheitliches Layout, Beschriftung von
Tabellen und Abbildungen etc.) sowie des Technical Reports (gemäß Vorgabelayout)
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