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Modulhandbuch BaET2012_Bachelorarbeit


Verantwortlich: Alle Dozenten der F07

Modul

Anerkennbare Lehrveranstaltung (LV)

individuelle Vereinbarung der bzw. des Studierenden mit einem Dozenten der F07 über eine qualifizierte Ingenieurtätigkeit mit einer studiengangsbezogenen Aufgabenstellung. Die Bachelorarbeit kann auch extern in einem Wirtschaftsunternehmen o.ä. durchgeführt werden. Betreuung: Dozenten F07

Organisation

Bezeichnung
Lang BaET2012_Bachelorarbeit
MID BaET2012_BAA
MPID
Zuordnung
Studiengang BaET2012
Studienrichtung H
Wissensgebiete H_AA
Einordnung ins Curriculum
Fachsemester 7
Pflicht H
Wahl
Version
erstellt 2013-05-16
VID 1
gültig ab WS 2012/13
gültig bis

Zeugnistext

de
Bachelorarbeit
en
Bachelor Thesis

Unterrichtssprache

Deutsch oder Englisch

Modulprüfung

Form der Modulprüfung
sSB schriftlicher Ergebnisbericht (Bachelorarbeit), benotet

Beiträge ECTS-CP aus Wissensgebieten
H_AA 12
Summe 12

Aufwand [h]: 360


Prüfungselemente

Abschlussarbeit

Form Kompetenznachweis
bSZ umfangreiche Problemstellung aus der Ingenieurpraxis bearbeiten
bLR Literaturrecherche durchführen

Beitrag zum Modulergebnis
bSZ benotet als Teil von sSB
bLR benotet als Teil von sSB

Spezifische Lernziele

Fertigkeiten
  • Selbständiges Recherchieren und Erarbeiten fehlender Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Bearbeitung einer umfangreichen Problemstellung aus der Ingenieurpraxis erforderlich sind (PFK.12,PFK.13,PSK.4,PSK.5)
  • Fachliche Kommunikationsfertigkeiten durch schriftliches und mündliches Berichterstatten und durch selbstständiges Verfassen einer wissenschaftlichen oder ingenieurtechnischen Arbeit trainieren (PFK.13)
Handlungskompetenz demonstrieren
  • Umfangreiche, praxisbezogene ingenieurwissenschaftliche Problemstellung inhaltlich analysieren, abgrenzen, strukturieren, ordnen und beurteilen (PFK.1, PFK.2, PFK.3, PFK.4,PFK.12)
    • Anforderungen ermitteln
    • Konzept zur Verifikation und Validierung einer Lösung entwerfen
  • Im Studium erworbene Kenntnisse und Fertigkeiten zielgerichtet, effektiv und effizient zur Bearbeitung und Lösung der gegebenen Problemstellung einsetzen (PSK.2, PSK.4, PSK.5)Je nach konkreter Problemstellung beinhaltet dies u.U. in unterschiedlicher Ausprägung:
    • naturwissenschaftliche Modelle nutzen (PFK.5),
    • technische Systeme analysieren (PFK.7), simulieren (PFK.6),entwerfen (PFK.8), realisieren (PFK.9) und prüfen (PFK.10)ggfs. unter Einbeziehung gesellschaftlicher und ethischer Grundwerte (PSK.3)
    • MINT-Wissen anwenden (PFK.10)
    • eigene Arbeitsergebnisse bewerten und einordnen(PFK.13,PFK.14)
    • Einordnen und Abwägen der erarbeiteten Lösungskonzepte bzw. Lösungsalternativen innerhalb eines größeren fachlichen und organisatorischen, ggf. auch gesellschaftlichen und berufsethischen Kontexts (PFK.1,PFK.2,PFK.4,PFK.12,PFK.13,PFK.14)

Exemplarische inhaltliche Operationalisierung

Die Bachelorarbeit besteht aus folgenden obligatorischen Elementen: 
1. Der Studierende sucht sich selbständig eine im Umfang der verfügbaren Bearbeitungszeit angemessene Aufgabenstellung. Diese Aufgabenstellung soll einen ausgeprägten fachlichen Bezug zur gewählten Studienrichtung besitzen und darf in einen größeren Problemkontext eingebettet sein. Zur Bearbeitung der Aufgabenstellung sollen die im Studium zu erwerbenden Kompetenzen erforderlich sein (qualifizierte Ingenieurtätigkeit). Die Bachelorarbeit kann entweder intern, d.h. in einem Labor der Fakultät bzw. der Fachhochschule oder extern in einer anderen Forschungseinrichtung oder in einem Unternehmen mit elektrotechnischem Bezug durchgeführt werden. Im Fall einer externen Bachelorarbeit erstellt der Studierende in Rücksprache mit dem externen fachlichen Betreuer (Auftraggeber der Bachelorarbeit) vor Beginn der Arbeit eine kurze Beschreibung der Aufgabenstellung. Diese Aufgabenstellung wird vom betreuenden Dozenten der Fakultät im Hinblick darauf begutachtet, ob der Inhalt der Bachelorarbeit den Ansprüchen genügt. Ist die Begutachtung positiv, wird die Aufgabenstellung als Bachelorarbeit zugelassen.
2. Der Studierende soll die Aufgabenstellung selbständig und weitgehend eigenverantwortlich bearbeiten. Im Fall einer externen Bachelorarbeit soll der Auftraggeber nach deren Beendigung eine qualifizierte Bewertung dieser Bachelorarbeit ausstellen (z.B. ein qualifiziertes Zeugnis).
3. Der Studierende erstellt einen schriftlichen Ergebnisbericht. Dieser Ergebnisbericht soll Folgendes enthalten: (i) Einordnung der Aufgabenstellung, (ii) Lastenheft bzw. detaillierte Aufgabenstellung, (iii) Wissenschaftlich begründete Darstellung der erreichten Arbeitsergebnisse, (iv) Wissenschaftlich begründete Bewertung und Einordnung der erreichten Arbeitsergebnisse.

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Topic-Revision: r13 - 06 Jun 2013, GlorijaSchulz
 
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