Modulhandbuch MaET2012_Masterarbeit


Verantwortlich: Prof. Dr. Kreiser

Modul

Anerkennbare Lehrveranstaltung (LV)

individuelle Vereinbarung der bzw. des Studierenden mit einem Dozenten der F07 über eine qualifizierte Ingenieurtätigkeit mit einer studiengangsbezogenen Aufgabenstellung mit wissenschaftlichem Anspruch. Die Masterarbeit kann auch extern in einer Forschungsorganisation, einem Wirtschaftsunternehmen o.ä. durchgeführt werden. Betreuung: Dozenten F07

Organisation

Bezeichnung
Lang MaET2012_Masterarbeit
MID MaET2012_MAA
MPID
Zuordnung
Studiengang MaET2012
Studienrichtung H
Wissensgebiete H_AA
Einordnung ins Curriculum
Fachsemester 3
Pflicht H
Wahl
Version
erstellt 2012-02-03
VID 1
gültig ab WS 2012/13
gültig bis

Zeugnistext

de
Masterarbeit
en
Master Thesis

Unterrichtssprache

Deutsch oder Englisch

Modulprüfung

Form der Modulprüfung
sSB schriftlicher Ergebnisbericht (Masterarbeit), benotet

Beiträge ECTS-CP aus Wissensgebieten
H_AA 27
Summe 27

Aufwand [h]: 810


Prüfungselemente

Abschlussarbeit

Form Kompetenznachweis
bSZ umfangreiche ingenieurwissenschaftliche Problemstellung bearbeiten
bLR wissenschaftliche Literaturrecherche durchführen

Beitrag zum Modulergebnis
bSZ benotet als Teil von sSB
bLR benotet als Teil von sSB

Spezifische Lernziele

Fertigkeiten
  • Selbständiges Recherchieren und Auswerten wissenschaftlicher Literaturquellen und Patente, die als Startpunkt zur Erforschung und Lösung einer umfangreichen ingenieurwissenschaftlichen Problemstellung dienen (PFK.10,PFK.11,PSK.4)
  • problembezogenes Fachwissen selbständig erweitern und vertiefen (PFK.5,PFK.6)
  • fachliche Kommunikationsfertigkeiten durch schriftliches und mündliches Berichterstatten und durch selbstständiges Verfassen einer ingenieurwissenschaftlichen Arbeit trainieren (PFK.11,PSK.1,PSK.4)
    • regelmäßiges Berichten zum Stand der Bearbeitung gegenüber dem Auftraggeber
    • Verfassen eines ausführlichen schriftlichen Ergebnisberichts (Masterarbeit) in einem vorgegebenen Layout der Fakultät
    • Verfassen eines Kurzergebnisberichts in einem vorgegebenen Layout der Fakultät
  • ggf. patentrechtlich relevante neue Ideen abgrenzen und formulieren (PFK.11)
Handlungskompetenz demonstrieren
  • umfangreiche ingenieurwissenschaftliche Problemstellung mit wesentlichem Neuheitsgrad unter Vewendung anerkannter wissenschaftlicher Methoden selbstständig und systematisch bearbeiten (PFK.3,PFK.4, PFK.7, PFK.8, PFK.9,PFK.10,PSK.4)
    • inhaltlich analysieren und Ziele definieren
    • in einen überfachlichen Kontext einordnen
    • abgrenzen
    • strukturieren und ordnen
    • beurteilen
    • Konzept zur Verifikation und Validierung einer Lösung entwerfen
  • Im Studium erworbene Kenntnisse und Fertigkeiten zielgerichtet, effektiv und effizient zur Bearbeitung und Lösung der gegebenen Problemstellung einsetzen (PFK.7,PFK.8,PFK.9,PFK.10,PSK.4).Je nach konkreter Problemstellung beinhaltet dies u.U. in unterschiedlicher Ausprägung:
    • komplexe technische Systeme entwickeln (PFK.1) und prüfen (PFK.2)
    • nachhaltige und gesellschaftlich vertretbare ingenieurwissenschaftliche Konzepte bzw. technische Lösungen unter wissenschaftlich begründetem Abwägen alternativer Lösungsansätze entwickeln (PFK.3)

Exemplarische inhaltliche Operationalisierung

Die Masterarbeit besteht aus folgenden obligatorischen Elementen: 
1. Der Studierende sucht sich selbständig eine dem Umfang der verfügbaren Bearbeitungszeit angemessene ingenieurwissenschaftliche Problemstellung. Diese Problemstellung soll einen deutlich erkennbaren Neuheitsgrad aufweisen und daher eine Recherche wissenschaftlicher Literaturquellen u.a.m. erfordern, einen ausgeprägten fachlichen Bezug zur gewählten Studienrichtung besitzen und in einen größeren Problemkontext eingebettet sein. Zur Bearbeitung der Problemstellung sollen die im Studium zu erwerbenden Kompetenzen erforderlich sein (qualifizierte Tätigkeit eines Ingenieurs im Bereich Forschung bzw. Entwicklung). Die Masterarbeit kann entweder intern, d.h. in einem F&E-Labor der Fakultät bzw. der Fachhochschule, z.B. im Rahmen eines Forschungsvorhabens, oder extern in einer Forschungseinrichtung oder in einem Unternehmen mit elektrotechnischem F&E-Bezug durchgeführt werden. Im Fall einer externen Masterarbeit erstellt der Studierende in Rücksprache mit dem externen fachlichen Betreuer (Auftraggeber der Masterarbeit) vor Beginn der Arbeit eine kurze Beschreibung der Problemstellung. Diese Problemstellung wird vom betreuenden Dozenten der Fakultät im Hinblick darauf begutachtet, ob der Inhalt der Masterarbeit den wissenschaftlichen und fachlichen Ansprüchen genügt. Ist die Begutachtung positiv, wird die Problemstellung als Masterarbeit zugelassen.
2. Der Studierende soll die Problemstellung selbständig und im Wesentlichen eigenverantwortlich unter Anwendung anerkannter wissenschaftlicher Methoden bearbeiten. Im Fall einer externen Masterarbeit soll der Auftraggeber nach deren Beendigung eine qualifizierte Bewertung dieser Masterarbeit ausstellen (z.B. ein qualifiziertes Zeugnis).
3. Der Studierende erstellt einen schriftlichen Ergebnisbericht. Dieser Ergebnisbericht besteht aus den folgenden Abgaben: a) zwei Exemplare der Arbeit in gebundener Form inkl. jeweils eines elektronischen Datenträgers, der die Arbeit im PDF-Format und im Format eines allgemein gängigen Textverarbeitungsprogramms sowie die nachfolgend unter b-d genannten Teile enthält, b) einer Zusammenfassung (Abstract) der Arbeit von nicht mehr als 100 Worten in deutscher und englischer Sprache in schriftlicher und elektronischer Form, c) einer erweiterten Zusammenfassung (Technical Report) der Arbeit in englischer Sprache in einem Umfang von 4 bis 8 Seiten in einer allgemein anerkannten Reportform (z.B. IEEE mehrspaltig, analog zur Reportform im MaET2012_FS), d) ggf. weitere zur Arbeit gehörende Materialien wie Programmcode oder Daten auf elektronischem Datenträger.
4. Der Ergebnisbericht soll Folgendes enthalten: (i) Einordnung und detaillierte Beschreibung der Problemstellung, (ii) Wissenschaftlich begründete Auswertung der durchgeführten Literaturrecherche, (iii) Wissenschaftlich begründete Darstellung der verwendeten Arbeitsmethodik und der erreichten Arbeitsergebnisse, (iv) Wissenschaftlich begründete Bewertung und Einordnung der erreichten Arbeitsergebnisse.

Topic-Revision: r12 - 19 Jul 2018, GeneratedContent
 
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